IPPC Paletten

Paletten für den Export müssen zwingend IPPC-Paletten sein. Weber Verpackung liefert Ihnen zuverlässig und flexibel IPPC-Paletten nach Ihren Anforderungen (auch nach Maß). Außerdem erfahren Sie hier, was hinter dem Begriff IPPC steckt.

Ausschnitt von Holz mit beispielhaftem IPPC-Stempel

Die Konstruktion und Fertigung von IPPC-Paletten ist bei Weber Verpackung an der Tagesordnung und ein normales Verfahren. Denn viele der unseren Kunden gelieferten Paletten werden für den Export verwendet und benötigen diese Zertifizierung.

Wir erstellen IPPC-Paletten nach Maß und konstruieren diese im Detail nach Ihren Vorgaben. Diese produzieren wir dann in hoher Qualität, sei es als Einmal-Auftrag, als Kleinserie oder in größeren Stückzahlen sowie zuverlässig regelmäßiger und flexibler Lieferung zum exakt benötigten Zeitpunkt.

Fragen Sie uns jetzt nach einem unverbindlichen Angebot und unserer persönlichen Kundenbetreuung.

Wann benötigt man IPPC Paletten?

Paletten müssen dem IPPC-Standard genügen, wenn sie im Export eingesetzt werden. Viele Länder lassen in ihren Einfuhrvorschriften Importe nur dann ins Land, wenn Paletten nach dem IPPC / ISPM 15 Standard verwendet werden. Fehlt bei Transporten dorthin der IPPC-Stempel auf einer Palette, so wird die Lieferung an der Grenze abgelehnt und nicht ins Land gelassen.

Die (oft teuren) Folgen einer fehlenden IPPC-Kennzeichnung: die Nicht-Zustellung an den Empfänger und eine kostenpflichtige Rücksendung.

Aufnahme der Ecke einer Palette mit sichtbarem IPPC-Stempel
IPPC Palette (Ausschnitt mit Stempel links)

IPPC Paletten – für welche Länder?

Insgesamt sind es über 185 Länder, die die Nutzung von IPPC-Paletten vorschreiben. Das sind sowohl große als auch kleine Länder auf allen Kontinenten. Darunter fallen insbesondere auch wichtige Handelspartner wie China, USA, etc.

Man kann sagen: fast alle Länder, mit nur wenigen Ausnahmen, fordern IPPC-Paletten für den Import von Waren.

IPPC – notwendig auch im inner-europäischen Warenverkehr?

Nein. Paletten, die nur innerhalb der EU oder im Warenverkehr mit der Schweiz benutzt werden, müssen nicht nach ISPM 15 bzw. IPPC behandelt sein.

Achtung bei bei Lieferung nach Großbritannien: dieses ist inzwischen nicht mehr Mitglied der EU. Deshalb müssen Paletten, die für den Transport dorthin eingesetzt werden, dem IPPC-Standard entsprechen.

Außerdem kann die EU in Ausnahmen (z.B. bei Auftreten von Schädlingen in der EU) zeitweise den Einsatz von IPPC-Paletten auch innereuropäisch vorschreiben.

Was genau sind IPPC-Paletten?

So genannte IPPC-Paletten sind Holzpaletten, für deren Herstellung nur Holz verwendet wird, das nach dem ISPM 15 Standard behandelt wurde. Das gilt für Deckbretter, Querbalken und anderes verwendetes Holz.

Die Behandlung von Holz gemäß ISPM 15 (International Standards for Phytosanitary Measures No. 15) dient dazu, die Verbreitung von Schädlingen zu verhindern, die in Holz und Holzverpackungsmaterialien leben könnten.

Die Holzbehandlung nach ISPM 15

Grundsätzlich muss entrindetes Holz verwendet werden. Dieses muss nach einer der folgenden Methoden behandelt worden sein.

  • Hitzebehandlung (Heat Treatment, HT): Das Holz wird einer spezifischen Temperatur und Dauer ausgesetzt, um sicherzustellen, dass eventuell vorhandene Schädlinge abgetötet werden. Die genauen Anforderungen dieser Behandlung sind eine Temperatur von mindestens 56°C für mindestens 30 Minuten. Diese Temperatur muss dabei im Holz auf dem vollen Querschnitt und auch im Kern erreicht werden. Technisch geeignet sind hierfür z.B. die Kammertrocknung, eine Mikrowellentrockung oder chemische Druckimprägnierung mit Hitzeeinwirkung.

    HT ist die übliche und am häufigsten verwendete Methode für die Holzbehandlung für IPPC-Paletten.
  • Chemische Behandlung (Methyl Bromide Fumigation, MB): Das Holz wird einer spezifischen Konzentration von Methylbromidgas ausgesetzt, um Schädlinge abzutöten. Die MB-Behandlung ist seit 2010 aufgrund der Umweltauswirkungen der verwendeten Chemikalien in der EU nicht mehr zulässig. Entsprechend behandelte IPPC-Paletten aus Drittstaaten dürfen aber weiterhin verwendet werden.

Diese Methoden stellen sicher, dass Holzverpackungsmaterial internationalen phytosanitären Standards entsprechen und keine Schädlinge in andere Länder eingeschleppt werden, was ökologische und wirtschaftliche Risiken mit sich bringen könnte.

Betriebe, die eine solche Holzbehandlung für IPPC-Paletten durchführen werden vor einer Registrierung geprüft und müssen regelmäßig Behandlungs-Protokolle für das Holz erstellen.

Kennzeichnung von IPPC-Paletten

Ist das für den Palettenbau verwendete Holz nach dem ISPM 15 Standard behandelt, erhält es eine entsprechende Kennzeichnung (Stempel, eingebrannt, aufgedruckt). Diese Kennzeichnung muss dauerhaft gut lesbar und möglichst auf verschiedenen (mindestens auf zwei gegenüberliegenden) Seiten der Palette angebracht ein.

Zwei Hände halten ein Holzstück mit Stempelung IPPC

Das IPPC-Logo bzw. die IPPC-Kennzeichnung besteht links auf dem IPPC-Symbol, einer Ähre mit dem Schriftzug „IPPC“.

Auf der rechten Seite findet sich ein Ländercode und ein Regionalcode (z.B. „DE“ für Deutschland und „BW“ für Baden-Württemberg und die vollständige, vom Pflanzenschutzamt vergebene Registriernummer.

Die letzte Zeile enthält dann ein Kürzel für die Behandlungsmethode, die für das Holz IPPC-Palette verwendet wurde (z.B. MB für Methylbromid-Begasung und/oder HT für Hitzebehandlung).

FAQ IPPC Paletten

Was beachten beim Kauf von IPPC-Paletten?
Achten Sie nicht nur auf den IPPC-Stempel, sondern auch auf die Holzart (Hart- und Weichhölzer haben unterschiedliche Tragfähigkeit & Haltbarkeit). Prüfen Sie auch die Flexibilität des Lieferanten (z.B. kurzfristige Nachlieferungen und flexible Liefer-Anzahl, Paletten nach Maß, etc.). Auch die Erfahrung des Lieferanten sollte berücksichtigt werden. Schließlich natürlich das Preis-Leistungs-Verhältnis insgesamt.
Welche Länder verlangen IPPC-Paletten?
Ca. 185 Ländern nehmen am IPPC-Standard teil, also praktisch alle relevanten Exportländer. Daher sollten sicherheitshalber für Exporte in alle Länder IPPC-Paletten verwendet werden. Eine Übersicht findet man hier: https://www.ippc.int/en/countries/all/list-countries/
Was passiert bei Nutzung von Paletten ohne IPPC?
Verwendet man für Exporte Paletten ohne IPPC besteht die Gefahr, dass die Sendung vom Zoll des Empfangslandes abgewiesen wird. Sie muss dann ggf. auf Kosten des Versenders zurück zu diesem transportiert werden. Die Ware kommt also ggf. nicht an und es entstehen unnötige Kosten.